Klinische Prüfungen, Klinische Bewertungen und der schnelle Weg Ihrer DiGA in die Versorgung.
§ 139e SGB V
Als herstellerunabhängiges Institut i.S.v. § 139e Abs. 4 SGB V hat HPZenner Clinical die Erfahrung und das Wissen für Ihren Erfolg: HPZenner hat maßgeblich zur erfolgreichen Aufnahme mehrerer DiGAs in das BfArM-DiGA-Verzeichnis bereits ab Oktober 2020 beigetragen.
HPZenner ist eine CRO. Wir unterstützen Sie umfassend bei Klinischer Studie und Antragstellung auf Aufnahme Ihrer App ins DiGA-Verzeichnis.
Studienregister und die Veröffentlichung des Studienberichtes. Weiterhin kann HPZenner die Eintragung ins Studienregister und die Veröffentlichung des Studienberichtes für Sie erledigen.
Konformitäts-Verfahren und CE-Kennzeichnung. Voraussetzung für eine Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis ist weiterhin das abgeschlossene MDD/MDR-Konformitätsbewertungsverfahren und die durch die CE-Kennzeichnung nachgewiesene Verkehrsfähigkeit der DiGA. Falls Konformitäts-Verfahren und CE-Kennzeichnung noch fehlen, kann HPZenner Sie auch dabei maßgeblich unterstützen.
Zertifizierung nach ISO 13485 und 27001. Falls Ihre Zertifizierungen nach ISO 13485 und 27001 noch fehlen: wir können helfen!
KIBAN DiGA-Service
Einfach anrufen oder kurze Mail an unsere Tochtergesellschaft Digitineers: benedikt.zenner@digitineers.com · 07071-704 3012
Ultimativ sparen: Zeit, Geld und Nerven. Ihre DiGA-Sofortproduktion statt langwieriger DiGA-Entwicklung: DiGA-ready-Produktionsplattform für Ihren direkten Marktstart und Ihren sofortigen DiGA-Produktionsstart.
KIBAN-DiGA ist die fix und fertige Produktionsplattform für native digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). BSI-TR-03161-vorzertifiziert, Pen-Test vorbestanden – wir fügen Ihre Inhalte wie Videos oder Texte ein und Ihre DTx ist startklar. Sie müssen nur noch Inhalte wie Videos oder Texte einfügen und Ihre DTx ist startklar.
Auf Wunsch übernehmen wir die Produktion von Videos, Texten oder Audios und/oder fügen diese in die Plattform ein.
Launching 2027. Voranfragen gerne an: benedikt.zenner@digitineers.com · 07071-704 3012
KIBAN-DiGA auf einen Blick: DiGA-Ready-Produktionsplattform · MDR-Klasse-I-Medizinprodukt · BSI TR-03161-vorzertifiziert, PEN-vorgetestet · native Apps für iOS 18+ und Android 12+ (Swift/Kotlin, serverbasiert) · Versionen: VAFT (Standard) und VARIO (maßgeschneidert) · Hersteller: Digitineers GmbH & Co. KG, Tübingen.
Alle Details — von Plattform, Content-Management-System und Therapiepfaden über Interoperabilität (ePA, FHIR, Gesundheits-ID) bis zu Informationssicherheit und Onboarding gem. BSI TR-03161 — finden Sie im Datenblatt:
Hintergrundwissen zu DiGA
Seit dem 5. Mai 2020 haben Gesundheits-App-Anbieter die Möglichkeit, ihre Gesundheits-App in das DiGA-Verzeichnis aufnehmen zu lassen. Das DiGA-Verzeichnis wird beim BfArM geführt. Sobald die Gesundheits-App in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde, hat Ihre Gesundheits-App die Kassenzulassung und Sie erhalten als Hersteller für jede ärztliche oder psychotherapeutische Verschreibung eine Vergütung von der Krankenkasse. Patienten/innen erhalten Ihre Gesundheits-App als Sachleistung, also kostenlos. Dazu müssen Ärzte oder Psychotherapeuten Ihre Gesundheits-App verordnen bzw. verschreiben. Seit 2016 unterstützt HPZenner Gesundheits-App-Hersteller bei der CE-Zertifizierung, seit 2019 beim Fast-Track zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis.
Wer im DiGA-Verzeichnis steht, erhält eine Vergütung durch die Krankenkassen. Dazu muss ein positiver Versorgungseffekt (pVE) geplant, nachgewiesen und dokumentiert sein. HPZenner kann zur pVE-Planung die vorgeschriebene Erstellung des Klinischen Bewertungskonzeptes, zum pVE-Nachweis die Durchführung einer vorgeschriebenen Klinischen Studie und zur pVE-Dokumentation die Abfassung des vorgeschriebenen Studienberichts übernehmen.
Es gilt das Sachleistungsprinzip: Ärzte verschreiben – der/die Patient/in erhält einen Code, mit dessen Hilfe er/sie die App kostenlos herunterlädt. Der Hersteller wird von der Krankenkasse vergütet.
Der Hersteller wird von der Krankenkasse vergütet: in den ersten 12 Monaten im Rahmen gruppenbezogener Höchstbeträge, ab dem 13. Monat wird der Preis mit den Krankenkassen-(GKV-)Spitzenverbänden frei verhandelt.
Wenn eine DiGA im Verzeichnis gelistet ist, erhalten Ärztinnen und Ärzte zu jedem Zeitpunkt eine zusätzliche Vergütung, falls durch den Einsatz der DiGA im Rahmen der Behandlung zusätzliche ärztliche Leistungen erforderlich sind.
Die Umsetzung des Fast-Track sieht vor, dass ab Sommer 2020 Anträge von Herstellern auf Aufnahme einer DiGA in das Verzeichnis gestellt werden können. Dabei gilt: Fast Track statt Gemeinsamer Bundesausschuss/Heil-/Hilfsmittelverzeichnis – 3,5 Monate statt Jahre.
Die Antragstellung erfolgt über das BfArM-Portal. Beantragt wird entweder eine Erprobungsphase mit Vergütung des Herstellers (befristete Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis) oder die endgültige Kassenzulassung (Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis). Dabei gilt: Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis heißt Vergütung durch die Krankenkassen.
Zertifikate und Kompetenzen
Herstellerunabhängiges Institut gemäß § 139e Abs. 4 SGB V.
Zertifizierte Prüfer, Hauptprüfer und LKP gem. § 30 MPDG als Partner.
Fachärztliche Klinische Bewerter gem. Artikel 6 MEDDEV 2.7/1 Revision 4.
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